Beschlussvorlage - GV Bolte/14/9015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wünscht die Einstellung eines zusätzlichen Verkehrsüberwachers (0,75 VZÄ), der ausschließlich für die Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Gemeinde eingesetzt werden soll. Gleichzeitig soll ein weiterer Verkehrsüberwacher aus dem bestehenden Mitarbeiterstamm der Verkehrsüberwacher permanent im Zeitraum Mai bis Oktober ausschließlich in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen eingesetzt werden.

Die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs ist eine Pflichtaufgabe im übertragenen Wirkungskreis (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 4 Abs. 3 StVZustLVO M-V). Für diese Aufgaben ist das Amt Träger, § 128 KV M-V. Das bedeutet der zusätzliche Verkehrsüberwacher ist bei der Amtsverwaltung zu beschäftigen einschließlich Weisungsbefugnis etc..

Der Amtsausschuss hat in seiner Sitzung  am 17.11.2014 den Grundsatzbeschluss zum Abschluss eines für zwei jahre befristeten öffentlich- rechtlichen Vertrages mit der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen bezogen auf die Einstellung eines zusätzlichen Verkehrsüberwachers gefasst.

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen erklärt sich bereit, die Kosten in Höhe von 31.500,- € für den zusätzlichen Verkehrsüberwacher zu übernehmen. Im Gegenzug wünscht die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen die hälftige Auskehrung der Einnahmen aus der Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Gemeinde.

Finanzierung:

  1. Einnnahmen aus dem ruhenden Verkehr belaufen sich insgesamt auf 100.000,00 € im laufendem Jahr.
  2. Die Einnahmen für die Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen betragen ca 60.000,- €. An die Gemeinde würden seitens des Amtes somit 30.000,00 auszukehren sein.
  3. Im Haushalt des Amtes waren bislang  die Einnahmen und die Ausgaben für die bereits vorhandenen Verkehrsüberwacher als ausgeglichen dargestellt.
  4. Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen erklärt sich ebenfalls bereit, anfallende Kosten zu übernehmen, für den Fall, dass die unter Punkt 3 ausgeglichenen Einnahmen und Ausgaben eben nicht ausgeglichen sind.

Die  ermittelten Einnahmen beruhen auf Erfahrungswerten der vergangenen Jahre. Die Einstellung eines zusätzlichen Verkehrsüberwachers könnte die Einnahmen steigern. Dies wiederum würde sowohl den gemeindlichen Haushalt als auch den Haushalt des Amtes entlasten Vorsorglich wird darauf hin gewiesen, dass die Einnahmen aus der Überwachung des ruhenden Verkehrs sehr wetterabhängig.

Eine Abrechnung erfolgt im Folgejahr.

Die Vorgehensweise muss in einem öffentlich- rechtlichen Vertrag geregelt werden mit folgendem Inhalt:

  1. Einstellung eines Verkehrsüberwacher ab dem 1.1.2015 durch das Amt Klützer Winkel.
  1.        Ein Verkehrsüberwacher wird permanent im der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschäftigt. Ein weiterer Verkehrsüberwacher wird in der Saison von Mai- Oktober ebenfalls permanent in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschäftigt. Die Kosten für den zusätzlichen Verkehrsüberwacher werden ausschließlich von der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen getragen.
  2.        Die hälftigen Einnahmen aus der Überwachung des ruhenden Verkehrs der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen werden an die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ausgekehrt.
  3.        Im Amtshaushalt darf auf Grund der Auskehrung der hälftigen Einnahmen kein Defizit entstehen. Entsteht ein Defizit wird die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen dies ausgleichen. Die Abrechnung erfolgt jeweils im Folgejahr innerhalb des 1. Quartales.
  4.        Der Vertrag wird auf zwei Jahre befristet abgeschlossen.
  5.        Die Erarbeitung des öffentlich- rechtlichen Vertrages wird beauftragt. Die Kosten sind, von der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zu tragen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den Abschluss eines für zwei Jahre befristeten öffentlich- rechtlichen Vertrages mit dem Amt Klützer Winkel bezogen auf die Einstellung eines zusätzlichen Verkehrsüberwachers mit folgendem Inhalt:

  1. Einstellung eines Verkehrsüberwacher ab dem 1.1.2015 durch das Amt Klützer Winkel.
  2. Ein Verkehrsüberwacher wird permanent im der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschäftigt. Ein weiterer Verkehrsüberwacher wird in der Saison von Mai- Oktober ebenfalls permanent in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschäftigt. Die Kosten für den zusätzlichen Verkehrsüberwacher werden ausschließlich von der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen getragen.
  3. Die hälftigen Einnahmen aus der Überwachung des ruhenden Verkehrs der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen werden an die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ausgekehrt.
  4. Im Amtshaushalt darf auf Grund der Auskehrung der hälftigen Einnahmen kein Defizit entstehen. Entsteht ein Defizit wird die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen dies ausgleichen. Die Abrechnung erfolgt jeweils im Folgejahr innerhalb des 1. Quartales.
  5. Der Vertrag wird auf zwei Jahre befristet abgeschlossen.
  6. Die Erarbeitung des öffentlich- rechtlichen Vertrages wird beauftragt. Die Kosten sind, von der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zu tragen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Ausgaben: 31 T€ für den zusätzlichen Verkehrsüberwacher, sowie Deckung des Defizit, soweit dies entstehet im Amtshaushalt

Einnahmen: geschätzt 30 T€

 

 

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