Beschlussvorlage - GV Bolte/14/8810

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die aktuell gültige Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen nebst der Anlage über die Aufstellung und Einteilung der Straßen in Reinigungsklassen ist vom 18.12.2002. Durch die Bebauung und Fertigstellung vieler neuer Straßen musste eine Überarbeitung des Straßenverzeichnisses stattfinden.

Ebenso hat sich die Gesetzeslage im Hinblick auf die Reinigung geändert. Das Mähen des Randstreifens ist keine Verpflichtung, die auf die Anlieger umgelegt werden darf (OVG Magdeburg, Beschl. Vom 26.05.2009 – 3L 806/08). Auch für Sonderabfälle und Fäkalien besteht grundsätzlich keine Reinigungs- und Beseitigungspflicht, da der Anlieger sonst besondere, ihm nicht zumutbare Anstrengungen unternehmen müsste, um diese Gegenstände in geeigneter Weise zu entsorgen (VGH München, Beschl. Vom 08.02.2011 – 8 ZB10.1541).

 

Da sich die Gesetzeslage und das Verzeichnis der Reinigungsklassen geändert haben, ist die Änderung der Straßenreinigungsatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen notwendig.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die 1. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

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Anlagen

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