Beschlussvorlage - GV Hokir/14/8952

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen hat das Aufstellungsverfahren zur Aufstellung der 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Groß Walmstorf für einen Teilbereich in der Ortslage Wohlenhagen durchgeführt.

 

Die Gemeindevertretung hatte bereits am 19. Dezember 2012 die 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes für den Bereich der ehemaligen Gemeinde Groß Walmstorf im Ortsteil Wohlenhagen beschlossen. Der Antrag auf Genehmigung wurde jedoch mit Verfügung des Landkreises Nordwestmecklenburg vom 02.12.2013 (Az 13074032-TF Gr.W-3Ä-2013) versagt. Gründe lagen in der Berücksichtigung der aktuellen Rechtsauffassung zur Festsetzung von Wohnen und Ferienwohnen in einem Baugebiet sowie zur Aufführung der umweltrelevanten Stellungnahmen in der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung.

 

Das Verfahren wurde weitergeführt. Erneute Beteiligungsverfahren unter Beachtung der aktuellen Rechtsauffassungen wurden durchgeführt.

 

Der Abwägungsbeschluss wurde von der Gemeindevertretung gefasst.

 

Die gegebenen Hinweise und Anregungen finden in der Überarbeitung der Planzeichnung und ihrer zugehörigen Begründung entsprechend der Auswertung der Stellungnahmen (sh. Anlage Abwägungsbeschluss) Berücksichtigung.

 

Um das Aufstellungsverfahren abzuschließen, ist der Feststellungs-/ Abschließende Beschluss von der Gemeindevertretung zu fassen.

Mit der Aufstellung der 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Groß Walmstorf erfolgte gleichzeitig die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 für einen Teilbereich in der Ortslage Wohlenhagen (Aufstellung im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB).

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung wird die 3. Änderung des Teilflächennutzungsplans wirksam.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Groß Walmstorf für einen Teilbereich in der Ortslage Wohlenhagen.

 

  1. Die Begründung der Gemeinde Hohenkirchen zur 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Groß Walmstorf für einen Teilbereich in der Ortslage Wohlenhagen wird gebilligt.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Groß Walmstorf beim Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung dann gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...