Beschlussvorlage - GV Hokir/14/8938

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Hohenkirchen hat das Aufstellungsverfahren zur Aufstellung der 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Groß Walmstorf für einen Teilbereich in der Ortslage Wohlenhagen durchgeführt.

 

Die Gemeindevertretung hatte bereits am 19. Dezember 2012 die 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes für den Bereich der ehemaligen Gemeinde Groß Walmstorf im Ortsteil Wohlenhagen beschlossen. Der Antrag auf Genehmigung wurde jedoch mit Verfügung des Landkreises Nordwestmecklenburg vom 02.12.2013 (Az 13074032-TF Gr.W-3Ä-2013) versagt. Gründe lagen in der Berücksichtigung der aktuellen Rechtsauffassung zur Festsetzung von Wohnen und Ferienwohnen in einem Baugebiet sowie zur Aufführung der umweltrelevanten Stellungnahmen in der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung.

 

Unter Berücksichtigung der Genehmigungsversagung waren erneute Beteiligungsverfahren durchzuführen.

Die Gemeindevertretung hat aus diesem Grunde auf ihrer Sitzung am 06. Mai 2014 den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Die geänderten Planunterlagen haben in der Zeit vom 26. Juni 2014 bis 29. Juli 2014 erneut öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel erneut am Planverfahren beteiligt.

Während der erneuten öffentlichen Auslegung des geänderten Entwurfes der 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes  der ehemaligen Gemeinde Walmstorf wurden keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur Planung abgegeben.

Im Ergebnis der erneuten Beteiligungsverfahren ergeben sich Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange.

Es ergeben sich

-          zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-          teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen liegen nicht vor.

 

Die Anregungen und Hinweise aus dem Stellungnahmeverfahren wurden bearbeitet und in den Planunterlagen entsprechend ergänzt. Die Abwägungsergebnisse sind in tabellarischer Form zusammengestellt (Abwägungstabelle).

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

 

  1. Die auf Grund der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB und erneuten Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sind nicht eingegangen.             
    Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen

-          teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen liegen nicht vor.

Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage (Abwägungstabelle) ist Bestandteil dieses Beschlusses. Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Hohenkirchen zu eigen.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die  Stellungnahmen abgegeben bzw. Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung der Gemeinde  unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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