Beschlussvorlage - GV Hokir/14/8773
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 BauGB, nach § 145 BauGB und § 173 BauGB
AZ 32165-13-08
Voranfrage: Umbau /Ersatzneubau vorhandene Verkaufseinrichtung zu Verkaufseinrichtung, Sanitärräume und Ferienwohnungen Bereich Campingplatz"Liebeslaube"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Maren Domres
- Verfasser/Antragsteller:
- Domres, Maren
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen
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Vorberatung
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11.11.2014
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19.05.2015
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Gestoppt
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Gemeindevertretung Hohenkirchen
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Entscheidung
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Gestoppt
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Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen
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Vorberatung
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●
Gestoppt
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Gemeindevertretung Hohenkirchen
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit dem Ersuchen zum gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 BauGB vom 18.08.2014 sind Bauvorlagen als Bauvoranfrage für den Umbau/Ersatzneubau vorhandene Verkaufseinrichtung zu
- Verkaufseinrichtung mit 50 m² Verkaufsfläche
- Sanitärräume für die Gäste des Campingplatzes
- Neubau Dachgeschoss mit 4 Ferienwohnungen
im Amt Klützer Winkel eingegangen. Zum Vorhaben wurde bereits ausführlich im Bauausschuss am 19.11.2013 beraten. Der Vorhabenträger sowie der Architekt haben das Projekt vorgestellt. Das Protokoll ist als Anlage beigefügt. Das gemeindliche Einvernehmen ist aufgrund der Höhe des Objektes versagt worden. Anschließend fand zum Thema Campingplatz und zur beabsichtigen Neubebauung am 20.02.2014 ein Abstimmungsgespräch im Amt Klützer Winkel statt. Der Landkreis NWM teilt mit Schreiben vom 18.08.2014 mit, dass es beabsichtigt ist, das gemeindliche Einvernehmen aus bauplanungsrechtlichen Gründen zu ersetzen. Die Stellungnahme ist als Anlage beigefügt.
Der Betreiber des Campingplatzes Liebeslaube, Herr Fiedler, wird in der Sitzung für Fragen und Erläuterungen anwesend sein.
Ergänzung vom 27.04.2015:
Da noch Klärungsbedarfs zwischen Betreiber und Gemeinde bestand, wurde am 27.08.2014 die Aussetzung des Verfahrens zur Bauvoranfrage beim LK NWM beantragt. Am 11.11.2014 informiert der Betreiber des Campingplatzes Liebeslaube, Herr Fiedler, dass das Bauvorhaben, aufgrund verschiedener Einflussfaktoren noch einmal überplant wird und eine konkrete Planung erst im Frühjahr 2015 vorgestellt werden kann. Daraufhin wurde das Vorhaben erneut zurückgestellt. Auf der kommenden Sitzung ist der Betreiber anwesend und wird das neue Konzept vorstellen. In der Anlage befinden sich bereits Darstellungen zum neuen Entwurf.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Bauvoranfrage für den Umbau/Ersatzneubau vorhandene Verkaufseinrichtung zu
- Verkaufseinrichtung mit 50 m² Verkaufsfläche
- Sanitärräume für die Gäste des Campingplatzes
- Neubau Dachgeschoss mit 4 (2) Ferienwohnungen
unter AZ 32165-13-08 vom 18.08.2014 unter der Maßgabe folgender Festlegungen: Firsthöhe max: und Traufhöhe max: .
herzustellen.
Die Ersuchen nach § 145 BauGB und nach § 173 BauGB entfallen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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168,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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575,6 kB
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