Beschlussvorlage - GV Hokir/14/8772
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 BauGB, nach § 145 BauGB und § 173 BauGB
AZ 32166-14-08
Voranfrage: Umbau/Nutzungsänderung vorhandenes Gebäude mit 2 Ferienwohnungen und Neubau im Dachgeschoss zu 2 Ferienwohnungen Bereich Campingplatz "Liebeslaube"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Maren Domres
- Verfasser/Antragsteller:
- Domres, Maren
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen
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Vorberatung
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11.11.2014
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●
Gestoppt
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Gemeindevertretung Hohenkirchen
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit dem Ersuchen zum gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 BauGB vom 18.08.2014 sind Bauvorlagen als Bauvoranfrage für den Umbau / Nutzungsänderung eines vorhandenen Gebäudes mit 2 Ferienwohnungen und Neubau im Dachgeschoss zu 2 Ferienwohnungen im Amt eingegangen. Zum Vorhaben wurde bereits ausführlich im Bauausschuss am 19.11.2013 beraten. Der Vorhabenträger sowie der Architekt haben das Projekt vorgestellt. Das Protokoll ist als Anlage beigefügt. Das gemeindliche Einvernehmen ist aufgrund der Höhe des Objektes versagt worden. Anschließend fand zum Thema Campingplatz und zur beabsichtigen Neubebauungen am 20.02.2014 ein Abstimmungsgespräch im Amt Klützer Winkel statt. Der Landkreis NWM teilt mit Schreiben vom 18.08.2014 mit, dass es beabsichtigt ist, das gemeindliche Einvernehmen aus bauplanungsrechtlichen Gründen zu ersetzen. Die Stellungnahme ist als Anlage beigefügt.
Der Betreiber des Campingplatzes Liebeslaube, Herr Fiedler, wird in der Sitzung für Fragen und Erläuterungen anwesend sein.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Bauvoranfrage für den Umbau / Nutzungsänderung eines vorhandenen Gebäudes mit 2 Ferienwohnungen und Neubau im Dachgeschoss zu 2 Ferienwohnungen unter AZ 32166-13-08 vom 18.08.2014 unter der Maßgabe folgender Festlegungen: Firsthöhe max: und Traufhöhe max: .
ausherzustellen.
Die Ersuchen nach § 145 BauGB und nach § 173 BauGB entfallen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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580,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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168,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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948,5 kB
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