Beschlussvorlage - SV Klütz/14/8933

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Für das B-Plangebiet 31.1 „An der Bamburg - DRK“ in Klütz ist ein Straßenname zu vergeben. Nach § 51 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 42), geändert durch Artikel 12 § 8 des Gesetzes vom 14.03.2005 (GVOBl. M-V S. 91) zuletzt geändert durch § 45 Artikel 4 des Gesetzes vom 20.05.2011 (GVOBl. M-V S. 323, 324) können die Gemeinden den Straßen Namen geben. Straßennamen dienen in Verbindung mit den Hausnummern einer eindeutigen Zuordnung der Grundstücke.

 

Der Bauausschuss der Stadt Klütz hat in seiner Sitzung am 25.09.2014 über das Thema erstmalig beraten mit dem Hinweis, konstruktive Vorschläge für die nächste Bauausschusssitzung einzubringen. Durch Herrn Scheufler wurden alte Flurkarten mit historischen Bezeichnungen bereitgestellt, die bei der Namensfindung behilflich sein können.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die Straße im B-Plan Nr. 31.1 Bereich „An der Bamburg - DRK“ in Klütz ……………………………….. zu benennen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Anschaffung von Straßennamensschildern ca. 300,00 Euro

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Anlagen

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