Beschlussvorlage - SV Klütz/14/8841

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Hohenkirchen beabsichtigt die Aufstellung der 3. Änderung des Be-bauungsplanes Nr. 1 "Alt Jassewitz" gemäß den Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB. Für die Ortslage Alt Jassewitz besteht der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 1 in der Fassung der 2. Änderung. Es handelt sich um einen Bebauungsplan der ehemaligen Gemeinde Gramkow. Gegenstand der 2. Änderung - mit deren Geltungsbereich die nun vorliegende 3. Änderung identisch ist - war im Wesentlichen eine Erweiterung des festgesetzten Dorfgebietes (MD) in nördliche Richtung, um eine zweckmäßige Bebauung eines Grundstücks in diesem Bereich zu ermöglichen. Diese ist inzwischen erfolgt. Die im südöstlichen Bereich des Ursprungsplanes festgesetzte private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Hausgarten wurde damals zunächst unverändert in die 2. Änderung des Bebauungsplanes übernommen.

Es hat sich jedoch zwischenzeitlich herausgestellt, dass ein Bedarf nach ausschließlichen und unbebaubaren Gartenflächen in dem festgesetzten Umfang nicht besteht. Zielsetzung der Gemeinde für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 ist nunmehr die orts- und landschaftsverträgliche Arrondierung der vorhandenen dörflichen Hofstelle. Diese geänderte städtebauliche Zielsetzung folgt dem Grundsatz einer dörflichen Nutzungsmischung auf vergleichsweise großen Grundstücken. Es soll eine behutsame bauliche Weiterentwicklung im Bestand stattfinden, ohne dass die historisch gewachsene Ortstruktur beeinträchtigt wird. Die Zielsetzung einer dörflichen Nutzungsmischung besteht für die Ortslage Alt Jassewitz weiterhin. Die in Teilen geänderte städtebauliche Zielsetzung der Gemeinde macht eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für den Bereich der festgesetzten Grünfläche notwendig. Ein Bebauungskonzept eines privaten Bauherrn, das eine Bebauung mit einem Wohnge-bäude mit Scheunenteil vorsieht, wurde bereits erarbeitet.

Die Stadt Klütz wird um Stellungnahme gebeten.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Alt Jassewitz“ der Gemeinde Hohenkirchen weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Werden vom Investor getragen.

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Anlagen

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