Beschlussvorlage - GV Hokir/14/8891

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Für das Innehaben einer Zweitwohnung im gemeindegebiet erhebt die Gemeinde Hohenkirchen eine Zweitwohnungssteuer. Grundlage dafür ist die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Hohenkirchen vom 12. Dezember 2006 und die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Hohenkirchen vom 25. September 2009.

 

Die vorliegende Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Hohenkirchen liegt darin begründet, dass sich u.a. Änderungen auf Grund von Gerichtsurteilen, Erfahrungswerten sowie die Möglichkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grund von technikunterstützter Informationsverarbeitung (Datenschutzgesetz) ergeben haben. Die Änderungen sind in der anliegenden Satzungsneufassung rot markiert.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die anliegende Neufassung der Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Hohenkirchen zum ………

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

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