Beschlussvorlage - SV Klütz/14/8812

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Kalkhorst (Landkreis Nordwest-Mecklenburg) plant im Ortskern von Kalkhorst die Erweiterung und den Ausbau des bereits bestehenden Miniaturenparks sowie die Sanierung des angrenzenden Gutshauses zu einem maritimen Freizeitpark mit dem Namen MINIMARE.

Die Ortslage Kalkhorst als Hauptort der Gemeinde Kalkhorst war geprägt von der landwirtschaftlichen Nutzung in Form von LPG Stützpunkt mit allen Nebeneinrichtungen wie Scheunen, Lagerhallen, Verwaltungsgebäude, Tankstellen usw.. Die Gemeinde beschäftigt sich bereits seit vielen Jahren mit der Entwicklung des Ortskernes. Dazu erfolgte eine großflächige Entkernung und Entsiegelung der zentralen Flächen in der Ortslage Kalkhorst.

Gleichzeitig hat die Gemeinde versucht touristische Entwicklungsansätze für die Ortslage Kalkhorst zu finden. Die Gemeinde befindet sich im touristischen Schwerpunktbereich ausgewiesenen im Landesraumordnungsprogramm des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Entwicklungsziel ist die Schaffung einer touristischen saisonverlängernden Attraktion das MINIMARE. Mit dem MINIMARE soll den Touristen Einblick in den maritimen Lebensraum vermittelt werden. Insbesondere sollen die Besonderheiten dieses Lebensraumes wie Meer, Fischerei aber auch Landschaft und Baukultur erlebbar gemacht werden.

Gleichzeitig verspricht sich die Gemeinde von dem MINIMARE, die Schaffung von ganzjährigen Arbeitsplätzen, die in den letzten Jahren bei der Land- und Fischwirtschaft verloren gegangen sind.

Die Stadt Klütz wird um Stellungnahme gebeten

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt zur Satzung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Minimare“ der Gemeinde Kalkhorst weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

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Anlagen

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