Beschlussvorlage - SV Klütz/14/8716

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Derzeit wird die Schulentwicklungsplanung (SEP) für den Planungszeitraum vom Beginn des Schuljahres 2015/2016 bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 durch den Landkreis Nordwestmecklenburg vorbereitet. In diesem Zusammenhang wurden die Schulträger zur Einreichung von zahlreichen Daten (Geburtenliste, Anzahl vorhandener Wohnbebauung im Schuleinzugsbereich usw.) sowie zur Abgabe einer umfangreichen Stellungnahme und Beschlussfassung aufgefordert. Nach Auswertung dieser Angaben wird mit der Aufstellung der SEP entschieden, welche Schulstandorte im Landkreis Nordwestmecklenburg weiterhin Bestand haben.

 

Im Schuljahr 2014/2015 sieht die Schulsituation der Stadt Klütz wie folgt aus:

Die Stadt Klütz ist Träger der Regionalen Schule Klütz. In der Regionalen Schule Klütz wird das Konzept der teilweise offenen Ganztagsschule umgesetzt. Regionalschulklassen sind 2-, teilweise 3-zügig vorhanden. Insgesamt werden 243 Schüler beschult. Zum Schuleinzugsbereich der Regionalen Schule Klütz gehören die Stadt Klütz und die Gemeinden Damshagen und Ostseebad Boltenhagen sowie die Alt-Gemeinde Elmenhorst. Zur Sicherung des Regionalschulstandortes sollte überlegt werden, ob der Schuleinzugsbereich durch die Alt-Gemeinde Kalkhorst erweitert wird.

Die Grundschüler der Stadt Klütz besuchen die Grundschule Ostseebad Boltenhagen.

 

Bereits mit Beschluss der Stadtvertretung vom 12.12.2005 hat sich die Stadt Klütz für einen Schuleinzugsbereich im Grundschulbereich für die Grundschule Ostseebad Boltenhagen ausgesprochen. Die Stadt Klütz hält weiterhin an ihrer Auffassung fest, dass bei Vorhandensein räumlicher Voraussetzungen erneut Grundschulstandort zu werden. Ferner bleibt die Stadt Klütz Träger der Regionalen Schule Klütz. Der Schuleinzugsbereich im Regionalschulbereich für die Regionale Schule Klütz wurde für die Stadt Klütz und die Gemeinden Damshagen, Ostseebad Boltenhagen und Kalkhorst festgelegt.

 

 

Nunmehr ist die Stadt Klütz aufgefordert Aussagen hinsichtlich der Schuleinzugsbereiche zu treffen.


 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt hinsichtlich der Schulentwicklungsplanung für den Planungszeitraum vom Beginn des Schuljahres 2015/2016 bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 nachfolgende Stellungnahme an den Landkreis Nordwestmecklenburg.

 

Als Schuleinzugsbereich für die Grundschüler der Stadt Klütz wird für das gesamte Gemeindegebiet der Stadt Klütz die Grundschule Ostseebad Boltenhagen festgelegt.

Der Schuleinzugsbereich für die Regionale Schule Klütz soll für das gesamte Gemeindegebiet der Stadt Klütz und die Gemeinden Damshagen, Ostseebad Boltenhagen und Kalkhorst festgeschrieben werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

-          die Kosten für den Schülertransport übernimmt der Landkreis Nordwestmecklenburg

-          die Stadt Klütz zahlt Schullastenausgleich an andere Schulträger für jeden Schüler, der eine andere Grund-, Regional- oder Förderschule besucht

 

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