Beschlussvorlage - GV Bolte/14/8849

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für das Grundstück Rehse im Dünenweg ist ein Hotelprojekt im Rahmen einer Arbeitsberatung vorgestellt worden. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 20.1.

Für weiterführende Verkaufsverhandlungen zwischen dem Grundstückeigentümer und dem Vorhabenträger ist ein Grundsatzbeschluss hinsichtlich Pkt. 1.5 der Zustimmung zum Vorbehalt der Teilungsgenehmigung nach § 22 BauGB, Pkt. 1.4 für den Einbau von Küchennischen bzw. Schrankküchen und der Überschreitung der GFZ um 0,04 erforderlich. 

 

Das Projekt wird ggfs. in der Sitzung vom Vorhabenträger/Architekt vorgestellt. 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boltenhagen beschließt folgenden Grundsatzbeschluss, vorbehaltlich der anwaltlichen Überprüfung zum Betreibervertrag und grundbuchlichen Sicherung des Hotelbetriebs (Auflage in der Baugenehmigung zur Hotelbetriebsführung):

  1. Der Teilungsgenehmigung nach § 22 BauGB wird zugestimmt.
  2. Der Ausnahme zum Einbau von Küchennischen bzw. Schrankküchen wird zugestimmt.
  3. Der Überschreitung der GFZ um 0,04 zur Realisierung des Hotelprojektes wird zugestimmt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine, die Kosten der anwaltlichen Überprüfung durch Herrn Pätzmann werden vom Vorhabenträger getragen.

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Anlagen

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