Beschlussvorlage - GV Hokir/14/8714
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Schulentwicklungsplanung und zum Schuleinzugsbereich der Gemeinde Hohenkirchen für den Planungszeitraum vom Beginn des Schuljahres 2015/2016 bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB I Zentrale Dienste / Finanzen
- Bearbeiter:
- Sabrina Seemann
- Verfasser/Antragsteller:
- Sabrina Seemann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Sozialausschuss der Gemeinde Hohenkirchen
|
Vorberatung
|
|
|
|
10.09.2014
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Hohenkirchen
|
Entscheidung
|
|
|
|
24.09.2014
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Derzeit wird die Schulentwicklungsplanung (SEP) für den Planungszeitraum vom Beginn des Schuljahres 2015/2016 bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 durch den Landkreis Nordwestmecklenburg vorbereitet. In diesem Zusammenhang wurden die Schulträger zur Einreichung von zahlreichen Daten (Geburtenliste, Anzahl vorhandener Wohnbebauung im Schuleinzugsbereich usw.) sowie zur Abgabe einer umfangreichen Stellungnahme und Beschlussfassung aufgefordert. Nach Auswertung dieser Angaben wird mit der Aufstellung der SEP entschieden, welche Schulstandorte im Landkreis Nordwestmecklenburg weiterhin Bestand haben.
Die Gemeinden, die nicht Träger einer Schule sind, haben das Recht auf Abgabe einer Stellungnahme zum Schuleinzugsbereich. Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist nicht verpflichtet, die Stellungnamen bei der Aufstellung der neuen SEP und bei der Änderung der Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen öffentlicher Schulen im Landkreis Nordwestmecklenburg zu berücksichtigen bzw. umzusetzen.
Der Schuleinzugsbereich der Gemeinde Hohenkirchen für die Grund- und Regionalschüler ist derzeit zweigeteilt; die Schüler der „alten“ Gemeinde Groß Walmstorf besuchen Schulen in Grevesmühlen; die Schüler der „alten“ Gemeinde Gramkow die Reginale Schule mit Grundschule Proseken.
Im Umkreis der Gemeinde Hohenkirchen sind folgende Schulen als mögliche Schuleinzugsbereiche ansässig:
Regionale Schule mit Grundschule Proseken;
Regionale Schulen mit Grundschulen in Grevesmühlen;
Regionale Schule in Klütz und
Grundschule Ostseebad Boltenhagen
Bereits mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.11.2005 hat sich die Gemeinde Hohenkirchen als örtlich zuständiger Grund- und Regionalschulstandort für die Schüler der Alt-Gemeinde Gramkow für die Regionale Schule mit Grundschule Proseken ausgesprochen. Für die Schüler der Alt-Gemeinde Groß Walmstorf wurde sich als örtlich zuständiger Grundschulstandort für die Grundschule „Am Ploggensee“ in Grevesmühlen und als örtlich zuständiger Regionalschulstandort für die Regionale Schule „Am Wasserturm“ in Grevesmühlen ausgesprochen.
Weiter hat sich die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen mittelfristig dafür ausgesprochen, die Grund- und Regionalschüler der Gemeinde Hohenkirchen an einem gemeinsamen Schulstandort, die Regionale Schule mit Grundschule Proseken, festzulegen. Die ist bisher vom Landkreis Nordwestmecklenburg nicht umgesetzt worden.
Nunmehr ist die Gemeinde Hohenkirchen erneut aufgefordert Aussagen hinsichtlich der Schuleinzugsbereiche zu treffen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hoehnkrichen beschließt hinsichtlich der Schulentwicklungsplanung für den Planungszeitraum vom Beginn des Schuljahres 2015/2016 bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 nachfolgende Stellungnahme an den Landkreis Nordwestmecklenburg.
Als Schuleinzugsbereich für den Grund- und Regionalschulbereich der Gemeinde Hohenkirchen wird für das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Hohenkirchen die Regionale Schule mit Grundschule Proseken festgelegt.
