Mitteilungsvorlage - GV Bolte/14/8817

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 22. August 2014 beantragt Herr Grollmisch auf der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde  Ostseebad Boltenhagen vom 18. September 2014 einen Bericht zu folgenden Punkten zu tätigen:

 

  1. Stand der Eröffnungsbilanz  zum 01. Januar 2012

 

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat mit der Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens von der Kameralistik auf die Doppik ab dem 01. Januar 2012 eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Die Eröffnungsbilanz ist eine zum allerersten Mal aufgestellte Bilanz und ist damit mit einem großen Aufwand verbunden. Das Anlagevermögen stellt einen wichtigen Bestandteil in der Bilanz dar. Die Finanzanlagen, als Teil des Anlagevermögens, sind weitestgehend erfasst und bewertet. Die Verwaltung befasst sich nunmehr intensiv mit der Erfassung und der Bewertung des Sachanlagevermögens. Die Vielzahl an Posten in der Bilanzstruktur des Sachvermögens zeigt zum einen die Bedeutung dieses Vermögensbereiches, aber auch den Anspruch mit den die Bilanzposten die bedeutenden kommunalen Bereiche der Vermögensverwendung darzustellen. Die Ausweisung der Forderungen, als  Teil des Umlaufvermögens, innerhalb der Bilanzpositionen ist erfolgt.

Gemäß § 35 GemHVO-Doppik wurden Rückstellungen unter anderem für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, sonstige Rückstellungen für drohende Verfahren aus anhängigen Gerichtsverfahren, gebildet.

Die Ausweisung der Verbindlichkeiten ist ebenfalls innerhalb der Bilanzposten erfolgt.

 

 

  1. Jahresabschluss für die Haushaltsjahre 2012 und 2013

 

§ 42 Abs. 1 GemHVO-Doppik weist die Bestandteile des Jahresabschlusses aus. Gemäß dessen besteht der Jahresabschluss aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Nach § 42 Abs. 2 GemHVO-Doppik sind dem Jahresabschluss als Anlagen unter anderem die Anlagenübersicht beizufügen. Wie unter Punkt 1 bereits dargestellt ist die Anlagenbuchhaltung, als Nebenbuchhaltung des doppischen Rechnungswesens, noch nicht gefüllt. Bislang erfolgte Angaben beruhten auf Schätzwerten. Ein Abstimmungslauf mit einem Bruchteil des Vermögens würde zu verfälschten Angaben führen. Das Ergebnis des Haushaltsjahres 2012 und 2013 im Ergebnishaushalt ist insofern  noch nicht abschließend. Die Buchungen werden mit dem ersten Abschreibungslauf durchgeführt. Mit dem noch ausstehenden Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 und 2013 wird die Gemeindevertretung dieses Zahlenwerk erhalten.

 

 

  1. Situation des Finanzhaushaltes 2014 sowie die Erarbeitung eines Haushaltssicherungskonzeptes

 

Im Haushaltsjahr 2014 kann das Ziel, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen, nicht erreicht werden. Es gelingt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen im Haushaltsjahr 2014 nicht den Haushaltsausgleich gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO- Doppik (Finanzhaushalt) aufzuzeigen. Die ordentlichen und außerordentlichen Einzahlungen des Finanzhaushaltes unterliegen den ordentlichen und außerordentlichen Auszahlungen um 410.100 EUR. Ebenfalls weist der Ergebnishaushalt einen Verlust aus. Diese Entwicklung setzt sich im Finanzplanungszeitraum fort.

 

Nach § 43 Absatz 6 der Kommunalverfassung M-V  ist der Haushalt der Gemeinde in jedem Haushaltsjahr auszugleichen.

Diese Forderung bezieht sich nicht nur auf die Planung des Haushaltes, sondern auch auf die Haushaltsführung einschließlich Jahresabschluss.

Die Konkretisierung der Regelung des § 43 Abs. 6 KV M-V erfolgt  durch § 16 Gemeindehaushaltsverordnung- Doppik. Die Bestimmung des § 43 Abs. 7  KV M-V fordert bei unausgeglichenem Haushalt die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes.

Da der Haushaltsausgleich nach § 43 Abs. 6 KV M-V nicht erreicht werden kann, fordert die Landrätin des Landkreise Nordwestmecklenburg als untere Rechtsaufsichtsbehörde mit der rechtsaufsichtlichen Genehmigung vom 15. Mai 2014 die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes für die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.

 

Die Aufstellung des Haushaltssicherungskonzeptes sollte als Kernaufgabe des Finanzausschusses gesehen werden.

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