Beschlussvorlage - GV Bolte/14/8823

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Jugendclub in Boltenhagen ist aufgrund der langen Nichtnutzung ein untragbarer Zustand entstanden. Der derzeitige Träger des Jugendclubs Boltenhagen, AWO Soziale Dienste gGmbH, hat bis heute keine Möglichkeit gefunden, um den Jugendclub in Boltenhagen weiterführen zu können.

 

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat sich mehrfach dahingehend positioniert, dass es von Wichtigkeit sei, dass eine entsprechende Vorhaltung des Jugendclubs gegeben ist. Um dies umsetzen zu können, bedarf es einer Entscheidung der Gemeindevertretung den Vertrag mit der AWO Soziale Dienste gGmbH Wismar zu kündigen. Die ordentliche Kündigung ist laut Kooperationsvereinbarung mindestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit der Vereinbarung auszusprechen, somit wäre die Vereinbarung spätestens am 30. September 2014 zum 31. Dezember 2014 zu kündigen. Mit Beendigung der Kooperationsvereinbarung kann die Trägerschaft des Jugendclub Boltenhagen an einen anderen Träger vergeben oder wieder in eigener Verantwortung durch die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen übernommen werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt die fristgerechte Kündigung der Kooperationsvereinbarung mit der AWO Soziale Dienste gGmbH Wismar zum 31. Dezember 2014.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Kooperationsvereinbarung mit der AWO Soziale Dienste gGmbH Wismar zur Trägerschaft des Jugendklubs in Boltenhagen fristgerecht zum 31. Dezember 2014 zu kündigen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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