Beschlussvorlage - GV Bolte/14/8820

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Fraktion BOLTE/ BfB stellt den Antrag zur Aufhebung des B- Planes Nr. 9 „Am Reek“ entsprechend siehe Anlage.

Grundsätzlich sollte sich die Gemeinde positionieren, welche Wohn/ Feriennutzung in diesem Bebauungsplan zulässig sein soll. Bislang wurde immer von einer untergeordneten Ferienwohnnutzung in einem Gebäude mit einem ständigen Wohnsitz ausgegangen. Der Antrag der Fraktion zielt darauf ab, den jetzigen Zustand zu legitimieren.

Entscheidet sich die Gemeinde diesem Antrag zu folgen und den B- Plan entsprechend anpassen, ist wie im Antrag richtigerweise formuliert mit Entschädigungsansprüchen zu rechnen. Die Aufhebung des Bebauungsplanes hätte zur Folge, dass eine Beurteilung von Baugesuchen nach § 34 BauGB erfolgt. Dies würde an der rechtlichen Lage nichts ändern, da die Beurteilung von Baugesuchen nach § 34 BauGB sich nicht an den tatsächlichen Nutzungen sondern an den genehmigten Nutzungen orientiert. Somit kann durch die Aufhebung des Bebauungsplanes nicht die Legitimierung der bestehenden Ferienwohnungen und Ferienhäuser erfolgen. Die Verwaltung empfiehlt den Antrag abzulehnen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen lehnt den Antrag zur Aufhebung des B- Planes Nr. 9 ab.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

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Anlagen

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