Beschlussvorlage - GV Bolte/14/8738

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 04. August 2014 beantragt Herr Grollmisch, auf der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vom 07. August 2014 folgenden Antrag zu behandeln:

 

Antrag „auf Feststellung der Haushaltslage durch den Finanzausschuss, bevor Aufträge für den Kauf von Land bzw. bevor ein Abschluss eines Ingenieurvertrages getätigt wird“.

 

Dieser Antrag ist nach § 5 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zu spät eingegangen. Der Antrag ist somit in der nächsten, also heutigen, Gemeindevertretersitzung zu behandeln.

 

Gemäß § 46 Abs. 2 KV M-V enthält der Haushaltsplan alle im Haushaltsjahr voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen sowie entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen.

Der Haushaltsplan 2014 gibt somit einen Überblick über die planmäßige Haushaltslage für das Haushaltsjahr 2014 und ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde. (vgl. § 46 Abs. 6 KV M-V)

 

Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung.

Durch die Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg als untere Rechtsaufsichtsbehörde wurden die nach § 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen für die Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für das Haushaltsjahr 2014 am 15.05.2014 (Posteingang 19.04.2014) erteilt.

 

Für nicht oder nicht ausreichend im Haushaltsplan veranschlagte Aufwendungen oder Auszahlungen findet der § 50 KV M-V Anwendung. Es handelt sich dabei um über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die vom Grundsatz her sowieso eines Beschlusses der Gemeindevertretung bedürfen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den Antrag von Herrn Grollmisch „auf Feststellung der Haushaltslage durch den Finanzausschuss, bevor Aufträge für den Kauf von Land bzw. bevor ein Abschluss eines Ingenieurvertrages getätigt wird“ abzulehnen.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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