Beschlussvorlage - GV Bolte/14/8718

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Derzeit wird die Schulentwicklungsplanung (SEP) für den Planungszeitraum vom Beginn des Schuljahres 2015/2016 bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 durch den Landkreis Nordwestmecklenburg vorbereitet. In diesem Zusammenhang wurden die Schulträger zur Einreichung von zahlreichen Daten (Geburtenliste, Anzahl vorhandener Wohnbebauung im Schuleinzugsbereich usw.) sowie zur Abgabe einer umfangreichen Stellungnahme und Beschlussfassung aufgefordert. Nach Auswertung dieser Angaben wird mit der Aufstellung der SEP entschieden, welche Schulstandorte im Landkreis Nordwestmecklenburg weiterhin Bestand haben.

 

Im Schuljahr 2014/2015 sieht die Schulsituation der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wie folgt aus:

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist Träger der Grundschule Ostseebad Boltenhagen. Grundschulklassen sind 2-zügig in allen Klassenstufen vorhanden und es werden insgesamt 173 Schüler beschult.

Laut derzeit gültiger Schuleinzugsbereichssatzung des Landkreises Nordwestmecklenburg ist das gesamte Gemeindegebiet der Stadt Klütz und der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen Schuleinzugsbereich für die Grundschule Ostseebad Boltenhagen. Aufgrund der Schließung der Grundschule Damshagen wegen des Schimmelbefalls und der Untersagung zur Bildung einer Eingangsklasse im Schuljahr 2014/2015 werden die Grundschüler der Gemeinde Damshagen derzeit in der Grundschule Ostseebad Boltenhagen beschult.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen hat aufgrund der Prognosen der Schülerzahlen und der gesetzlichen Vorschriften die Trägerschaft der Grundschule Damshagen zum 31.07.2015 aufgehoben. Ferner hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschlossen, für die Grundschüler des gesamten Gemeindegebietes der Gemeinde Damshagen die Grundschule Ostseebad Boltenhagen als Schuleinzugsbereich festzuschreiben.

Für den Regionalschulbereich der Gemeinde Damshagen ist derzeit die Regionale Schule Klütz festgeschrieben.

 

Nunmehr ist die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen aufgefordert Aussagen hinsichtlich der Schuleinzugsbereiche zu treffen.


 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt hinsichtlich der Schulentwicklungsplanung für den Planungszeitraum vom Beginn des Schuljahres 2015/2016 bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 nachfolgende Stellungnahme an den Landkreis Nordwestmecklenburg.

Als Schuleinzugsbereich für die Grundschule Ostseebad Boltenhagen wird das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinden Ostseebad Boltenhagen und Damshagen sowie der Stadt Klütz festgelegt.

Der Schuleinzugsbereich der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für den Regionalschulbereich soll für die Regionale Schule Klütz festgeschrieben werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

-          die Kosten für den Schülertransport übernimmt der Landkreis Nordwestmecklenburg

-          die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zahlt Schullastenausgleich an andere Schulträger für jeden Schüler, der eine andere Grund-, Regional- oder Förderschule besucht

 

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