Beschlussvorlage - SV Klütz/14/8735
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Stadt Klütz für das Sondergebiet Versorgung und Infrastruktur an der Landesstraße
Hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Carola Mertins
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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21.08.2014
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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15.09.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Klütz hat den Beschluss über die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 gefasst.
Auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses wurden die Planungsziele formuliert. Anpassungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15 werden entsprechend vorgenommen. Die Zielsetzungen werden entsprechend vorbereitet und beachtet. Die Grünfläche wird zugunsten von überbaubarer Fläche reduziert. Die erforderlichen Überprüfungen im planungsrechtlichen Sinne sind durchzuführen und abzustimmen.
Aufgrund der Lage westlich der Landesstraße wird auch von einer Verträglichkeit mit der NATURA-2000-Schutzgebietskulisse ausgegangen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:
- Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung sind für die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB zu verwenden. Dabei ist darauf einzugehen, dass eine Umweltprüfung und eine Eingriffs- / Ausgleichsbilanz nicht erforderlich werden, da es sich um ein vereinfachtes Verfahren handelt.
- In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Klütz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
- Mit der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist weiterhin mitzuteilen, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind auch im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Aufstellungsverfahren zu beteiligen. Sie sind um Stellungnahme zu bitten.
- Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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128,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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3 MB
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3
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(wie Dokument)
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916,1 kB
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4
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(wie Dokument)
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173,7 kB
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