Beschlussvorlage - SV Klütz/14/8734

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz hatte seinerzeit den Bebauungsplan Nr. 15 aufgestellt.

Für den Bereich der Ferienhausgebiete wurden bereits 2 Änderungen des Bebauungsplanes durchgeführt. Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Stadt Klütz wird der Bereich an der Landesstraße, der ursprünglich von der Genehmigung ausgenommen war, überplant. Zielsetzung ist es, das Sonstige Sondergebiet für Versorgung und Infrastruktur planungsrechtlich zu sichern. Dabei werden die Belange des Straßenbauamtes, 20 m Abstand zur freien Strecke der Landesstraße, und des Naturschutzes beachtet. Da lediglich eine Flächenverschiebung vorgenommen wird, handelt es sich um eine vereinfachte Änderung.

Das Verfahren wird im Verfahren der vereinfachten Änderung nach § 13 BauGB durchgeführt. Die Planbereichsgrenzen sind als Anlage beigefügt. Es handelt sich eine integrierte Fläche, auf der auch unter Inanspruchnahme benachbarter Flächen, ein Gebäude für Versorgung und Infrastruktur errichtet werden soll. Dem Aufstellungsbeschluss wird entsprechende Zielsetzung für die beabsichtigten Gebäude beigefügt. Sollte sich im Beteiligungsverfahren darstellen, dass für diese Änderung ein zweistufiges Verfahren durchzuführen ist, so wäre dies dann entsprechend vorzunehmen und zu veranlassen.

Unter Berücksichtigung der Antragstellung für den Baukörper wäre die überbaubare Fläche zu vergrößern. Grünfläche würde für bauliche Zwecke in Anspruch genommen werden.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Aufstellungsbeschluss der Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15. Das Plangebiet befindet sich unmittelbar an der Landesstraße. 
  2. Die Planbereichsgrenzen sind in der Übersicht dargestellt. Der Bereich wird begrenzt:

-          im Norden               durch die Landesstraße L01 bzw. den begleitenden Geh- und

Radweg

-          im Osten                             durch Grünflächen,

-          im Süden                            durch das Gebiet der Satzung über den B-Plan Nr. 21, Teil 1,

Ferienanlage Wohlenberg.

  1. Die Planungsziele bestehen in der Schaffung von Voraussetzungen für Einrichtungen der touristischen Infrastruktur und der Errichtung von dafür erforderlichen Gebäuden mit Reetdach.
  2. Das Verfahren wird nach § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren durchgeführt.
  3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Werden vom Vorhabenträger übernommen.

 

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Anlagen

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