Beschlussvorlage - SV Klütz/14/8732

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz hat das Aufstellungsverfahren für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 - 1. Teil - für einen Teilbereich der Ortslage Wohlenberg - südöstlicher Teil der Ferienan-lage nach den Vorgaben des Baugesetzbuches im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.

Die Abwägung aller im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen ist gemäß Abwägungspro-tokoll erfolgt; der Abwägungsbeschluss wurde gefasst.

Die Satzungsunterlagen und die Begründung wurden um die Ergebnisse der Abwägung er-gänzt.

Um das Aufstellungsverfahren abzuschließen, ist der Satzungsbeschluss notwendig. Der Sat-zungsbeschluss ist von der Stadtvertretung zu fassen.

Zur Beurteilung der Entwicklung der vorliegenden Bauleitplanung aus dem Flächennutzungs-plan ist der wirksamen teilgenehmigte Flächennutzungsplanes der Stadt Klütz heran zu zie-hen. Die Flächen im Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 - 1. Teil sind in der wirksamen 2. Änderung des Flächennutzungsplanes (2006) der Stadt Klütz als Sonstiges Sondergebiet - Fremdenverkehr gemäß § 11 BauNVO dargestellt, so dass die vor-liegende Bebauungsplanänderung somit als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt betrach-tet werden kann.

Der Satzungsbeschluss dient als Grundlage für die Bekanntmachung des Bebauungsplanes.

Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist der Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

Da die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 - 1. Teil im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB erfolgt, ist von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB abzusehen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

1. Auf Grund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie gemäß § 86 Landesbau-ordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertretung die 2. Änderung des Be-bauungsplanes Nr. 21 - 1. Teil, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anla-gen, als Satzung.

Das Plangebiet befindet sich in der Ortslage Wohlenberg und umfasst Flächen des sonstigen Sondergebietes Fremdenverkehr SO-Fr 2.

Der Geltungsbereich wird begrenzt:

 im Norden durch das sonstige Sondergebiet SO-Fr 1,

im Osten und im Süden durch festgesetzte Grünflächen des Plangebietes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 - 1. Teil - der Stadt Klütz,

 im Westen durch das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 21 - 3. Teil der Stadt Klütz.

 

2. Die Begründung wird gebilligt.

 

3. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, den Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ist darauf hinzuweisen, wo der Plan mit der Begründung eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Wird vom Vorhabenträger übernommen.

 

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Anlagen

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