Beschlussvorlage - SV Klütz/14/8731

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz führt das Aufstellungsverfahren für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 - 1. Teil - für einen Teilbereich der Ortslage Wohlenberg - südöstlicher Teil der Ferienan-lage nach den Vorgaben des Baugesetzbuches im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durch.

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz hat den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 in ihrer Sitzung am 14. April 2014 gefasst. Die Planunterlagen einschließlich Begründung lagen gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 22. Mai 2014 bis zum 24. Juni 2014 öffentlich aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel beteiligt.

Im Ergebnis des Beteiligungsverfahrens ergeben sich Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange. Stellungnahmen der Öffentlichkeit wurden nicht ab-gegeben. Es ergeben sich:

- zu berücksichtigende,

- nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

 

Die Abwägungsergebnisse sind in tabellarischer Form zusammengestellt.

Auswirkungen auf Ausgleich und Ersatz ergeben sich nicht.

Die Anregungen und Hinweise aus dem Stellungnahmeverfahren wurden gemäß den Abwä-gungsergebnissen beachtet und in den Planunterlagen entsprechend ergänzt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

 

1.  Die auf Grund der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Klütz unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit wurden nicht abgegeben. Es ergeben sich

- zu berücksichtigende,

- nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.               Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Werden vom Vorhabenträger übernommen.

 

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Anlagen

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