Beschlussvorlage - SV Klütz/14/8729

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Hohenkirchen entstand durch Fusion der ehemaligen Gemeinden Gramkow und Groß Walmstorf. Jede der ehemaligen Gemeinden verfügt über einen Flächennutzungsplan für das ehemalige Gemeindegebiet. Es handelt sich nunmehr somit um Teilflächennutzungspläne, die jeweils für die ehemaligen Gemeindegebiete gelten – der Teilflächennutzungsplan für den Bereich der ehemaligen Gemeinde Groß Walmstorf und der Teilflächennutzungsplan für den Bereich der ehemaligen Gemeinde Gramkow.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange insbesondere das Amt für Raumordnung und Landesplanung sehen eine gesamtheitliche Betrachtung des Gemeindegebietes für die städtebauliche und landschaftliche Entwicklung als erforderlich an. Ohne eine entsprechende Grundlage ist es für die stellungnehmenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange schwierig, auf Entwicklungsabsichten zu reagieren. Auch für die Fortführung begonnener Projekte ist die Aufarbeitung des planungsrechtlichen Standes bis zur Wirksamkeit wichtig und erforderlich, um Sicherheit für zukünftige Entscheidungen der Gemeinde im Zusammenhang mit Vorhabenträgern treffen zu können.

Darüber hinaus haben sich die Anforderungen an kapazitive Betrachtungen geändert. Die Gemeinde hat hierzu bereits die Zielesetzungen für die Flächen innerhalb des Gemeindegebietes überprüft. Es wurden Zielsetzungen für die Flächeninanspruchnahme herausgearbeitet. Die gesetzlichen Grundlagen haben sich wesentlich geändert – auch daraus ergeben sich veränderte Anforderungen an die Bauleitplanung der Gemeinde. Der Flächennutzungsplan wird nunmehr für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt und schafft für die Gemeinde eine gesamtheitliche Grundlage für die Beurteilung und Entwicklung; dabei sind die Anforderungen an die Umweltbelange und die heutigen Darstellungen für Schutzgebiete europäischer und nationaler Bedeutung entsprechend zu berücksichtigen.

Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenkirchen wird die Darstellungen der bereits wirksamen Flächennutzungspläne zusammenführen und aktualisieren. Dabei werden einige Ziele der bisher wirksamen Teilflächennutzungspläne der ehemaligen Gemeinden Gramkow und Groß Walmstorf weiterhin berücksichtigt. Andere Zielsetzungen werden unter Berücksichtigung der heutigen Anforderungen und Bedürfnisse aktualisiert.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenkirchen als Zusammenführung der Teilflächennutzungspläne für die ehemaligen Gemeinden Groß Walmstorf und Gramkow weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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