Beschlussvorlage - SV Klütz/14/8727

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Da in der konstituierenden Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Klütz am 30. Juni 2014 keine Neufassung einer Hauptsatzung beschlossen wurde, wurden in der Sitzung lt. aktuell gültiger Hauptsatzung nur 2 Mitglieder in den Rechnungsprüfungsausschuss gewählt (Herr Nico Maerz, Herr Uwe Swazina). Der Rechnungsprüfungsausschuss muss aber mindestens 3 Mitglieder haben, 1 Vorsitzender und 2 Stellvertreter, vgl. § 36 Abs. 4 Satz 2 KV M-V.

 

Sofern zuvor die Neufassung der Hauptsatzung beschlossen wurde, wurde die Mindeststärke des Rechnungsprüfungsausschusses auf das gesetzliche Erfordernis des § 36 Abs. 4 Satz 2 KV M-V eingehalten. Eine Neuwahl des gesamten Ausschusses muss nunmehr erfolgen. Im Hauptsatzungsentwurf war vorgeschlagen, dass der Rechnungsprüfungsausschuss aus 2 Stadtvertretern und einem sachkundigen Einwohner gebildet wird.

 

Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt nach dem Prinzip der Verhältniswahl (§ 36 KV M-V). Jedoch ist auch eine gemeinsam-abgestimmte Wahlvorschlagsliste nach § 32 KV M-V möglich, über die die Stadtvertretung mit der Mehrheit aller beschließen könnte.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz wählt als Mitglieder in den Rechnungsprüfungsausschuss

 

Stadtvertreter/in                                                        sachkundige/r Einwohner/in

…………………………………                            ……………………………………

…………………………………

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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