Beschlussvorlage - SV Klütz/14/8727
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB I Zentrale Dienste / Finanzen
- Bearbeiter:
- Katrin Pardun
- Verfasser/Antragsteller:
- Frau Katrin Pardun
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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15.09.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Da in der konstituierenden Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Klütz am 30. Juni 2014 keine Neufassung einer Hauptsatzung beschlossen wurde, wurden in der Sitzung lt. aktuell gültiger Hauptsatzung nur 2 Mitglieder in den Rechnungsprüfungsausschuss gewählt (Herr Nico Maerz, Herr Uwe Swazina). Der Rechnungsprüfungsausschuss muss aber mindestens 3 Mitglieder haben, 1 Vorsitzender und 2 Stellvertreter, vgl. § 36 Abs. 4 Satz 2 KV M-V.
Sofern zuvor die Neufassung der Hauptsatzung beschlossen wurde, wurde die Mindeststärke des Rechnungsprüfungsausschusses auf das gesetzliche Erfordernis des § 36 Abs. 4 Satz 2 KV M-V eingehalten. Eine Neuwahl des gesamten Ausschusses muss nunmehr erfolgen. Im Hauptsatzungsentwurf war vorgeschlagen, dass der Rechnungsprüfungsausschuss aus 2 Stadtvertretern und einem sachkundigen Einwohner gebildet wird.
Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt nach dem Prinzip der Verhältniswahl (§ 36 KV M-V). Jedoch ist auch eine gemeinsam-abgestimmte Wahlvorschlagsliste nach § 32 KV M-V möglich, über die die Stadtvertretung mit der Mehrheit aller beschließen könnte.