Beschlussvorlage - SV Klütz/14/8623

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz ist Mitglied im Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Grevesmühlen. An den Verbandsversammlungen nimmt Kraft Gesetz der Bürgermeister oder im Falle seiner Verhinderung einer seiner Stellvertreter teil. Der Bürgermeister der Stadt Klütz ist aus §§ 154, 25 KV M-V an einer Teilnahme an den Verbandsversammlungen gehindert, so dass für die Stadt Klütz eine Vertretung nur durch die stellvertretenden Bürgermeister in Frage kommt. Es besteht auch die Möglichkeit, einen anderen Vertreter mit der Vertretung der Stadt Klütz in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes zu bevollmächtigen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz bevollmächtigt Herrn / Frau …………………………….. mit der Vertretung der Stadt Klütz in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Grevesmühlen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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