Beschlussvorlage - SV Klütz/14/8478

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Jede Gemeinde- bzw. Stadtvertretung hat sich nach § 22 Abs. 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) eine Geschäftsordnung zu geben. Sie dient dazu die inneren Angelegenheiten der Stadtvertretung zu regeln. Diese sind beispielsweise Ladungsfristen, Tagesordnung, Sitzungsablauf, Verfahren zur Verhältniswahl oder Form und Inhalt von Niederschriften.

Die jetzt vorgenommenen Änderungen im Vergleich zur bisherigen Fassung wurden insbesondere durch die Novellierung der Kommunalverfassung in den §§ 29 Abs. 1 Satz 1 und 3, Abs. 5 Satz 4, Abs. 8 Satz 2, 32 Abs. 2 Satz 5 KV M-V notwendig.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die anliegende Geschäftsordnung der Stadtvertretung der Stadt Klütz.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

Loading...