Beschlussvorlage - GV Ziero/14/8552
Grunddaten
- Betreff:
-
Unterhaltung der Straßen und Wegen in der Gemeinde Zierow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Sandra Pettkus
- Verfasser/Antragsteller:
- Sandra Pettkus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Zierow
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Vorberatung
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09.07.2014
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03.09.2014
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Zierow
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Vorberatung
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10.07.2014
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28.08.2014
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Gestoppt
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Finanzausschuss der Gemeinde Zierow
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Vorberatung
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Gestoppt
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Bauausschuss der Gemeinde Zierow
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Zierow
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Entscheidung
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17.09.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 03.07.2014 findet eine Vorortbegehung mit einer fachkundigen, regional ansässigen Tiefbaufirma zur weiteren Unterhaltung der Wege und Gemeindestraßen statt. Die Verwaltung wird in der Bauausschusssitzung über die Ergebnisse informieren.
Für wiederkehrende Leistungen der Straßen- und Wegeunterhaltung wird die an der Begehung teilnehmende Fachfirma ein Angebot erstellen. Das Angebot dient als Orientierungswert für die dafür notwendigen Haushaltsmittel. Lt. Vergabeverordnung ist die Verwaltung dazu angehalten, die wiederkehrenden Leistungen nach VOB unter Berücksichtigung des Wertgrenzenerlasses MV auszuschreiben. Die Vergabe der Bauleistungen erfolgt nach freihändiger Vergabe an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot, sofern dieser nicht aus rechtlichen Gründen von der Vergabe ausgeschlossen werden muss.
Die Leistungen sollen im Frühjahr und nach Bedarf im Herbst bei entsprechender Witterung ausgeführt werden.
Mit dem Abschluss eines Wegeinstandhaltungsvertrages erfolgt eine kontinuierliche Unterhaltung, was letztlich zu Kosteneinsparung führt. Notwendiger Materialeinsatz zur Instandhaltung ist bei kontinuierlicher Unterhaltung rückläufig.
Bereitzustellende Haushaltsmittel können besser geplant werden.
Bei notwendiger Wege- und Straßenunterhaltung entfällt somit das erneute Ausschreibungsverfahren, eine schnellstmögliche Beauftragung und somit eine umgehende Realisierung kann sofort durch das Amt ausgelöst werden. Die Verwaltung wird den Vertrag vor Abschluss der Gemeindevertretung zur Kenntnis vorlegen.
In der Finanzausschusssitzung vom 28.08.2014 wurde die Beschlussvorlage erneut behandelt. Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
- Die regelmäßige Instandsetzung der Straße/Wege sollte jährlich 1x im Frühjahr, entsprechend der sich im Anhang befindlichen Straßen/Wege, erfolgen. Hierzu wird ein freihändiges Vergabeverfahren von Seiten der Verwaltung durchgeführt.
- Im Herbst 2014 sollen alle Straßen/Wege zusätzlich einmalig instandgesetzt werden, ab Frühjahr 2015 soll wie oben erwähnt eine turnusmäßige Instandsetzung erfolgen.
- Die Banketten der Straße von Zierow nach Eggerstorf sollen noch im Jahr 2014 instand gesetzt werden, die Position soll Alternativ in der Ausschreibung für die wiederkehrenden Leistungen verankert werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt für alle Wege und Straßen im Gemeindegebiet einen Vertrag zur Instandsetzung abzuschließen. Der Vertrag soll für die Dauer von ……… Jahren mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist zum Jahresende abgeschlossen werden. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt die Vergabe der Bauleistungen nach freihändiger Vergabe an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot, sofern dieser nicht aus rechtlichen Gründen von der Vergabe ausgeschlossen werden muss.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt, für die sich in der Anlage befindlichen Straßen und Wege eine Ausschreibung zur regelmäßigen Instandsetzung (1x im Frühjahr jeden Kalenderjahres) durchzuführen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt Im Herbst 2014, dass die sich in der Anlage befindlichen Straßen/Wege zusätzlich einmalig instandgesetzt werden.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt die Banketten von Zierow nach Eggerstorf noch im Haushaltsjahr 2014 instand zu setzen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt die Vergabe der Bauleistungen nach freihändiger Vergabe an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot, sofern dieser nicht aus rechtlichen Gründen von der Vergabe ausgeschlossen werden muss.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Aufträge auszulösen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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30,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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34,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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33,2 MB
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4
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(wie Dokument)
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33,2 MB
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5
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(wie Dokument)
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913,3 kB
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6
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(wie Dokument)
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268 kB
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