Beschlussvorlage - GV Bolte/14/8800
Grunddaten
- Betreff:
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Sanierungsarbeiten im Jugendclub Boltenhagen; hier zusätzlich Maßnahmen zur Inbetriebnahme
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Sandra Pettkus
- Verfasser/Antragsteller:
- Sandra Pettkus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Soziales der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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18.09.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Räumlichkeiten des Jugendclubs Boltenhagen, der momentan von der AWO unterhalten wird, befinden sich zurzeit in einem äußerst desolaten Zustand. Es ist zwingend erforderlich zusätzliche Instandsetzungsarbeiten zur Wiederinbetriebnahme des Jugendclubs und Weitervermietung der Räumlichkeiten, vorzunehmen.
Unter anderem sind folgende Maßnahmen bereits realisiert:
- Vorhandenen Schimmelbefall tiefgründig entfernen und nachfolgend mit BioRid gestrichen
- Losen Außenputz entfernt und durch Sanierungsputz ersetzt
- Im Küchenbereich Klimaplatten angebracht um Kondensationsschäden zu vermeiden
- Außen Giebelbereich freigelegt, vorh. Perimeterdämmung zurückgeschnitten und einen neuen Abschluss zwischen Wand und Dämmung hergestellt
- Wasserabläufe in den Kellerlichtschächten instandgesetzt
- Elektroarbeiten
- Schließzylinder ausgetauscht
Nach erneuter Begehung der Räumlichkeiten zur Vorbereitung der Malerarbeiten, musste festgestellt werden, dass sich der Zustand der Räume durch fehlendes Lüftungsverhalten und Nichtnutzung weiter verschlimmert hat.
Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen muss zur Wiederinbetriebnahme des Jugendclubs eine Grundsatzentscheidung treffen, bezgl. der Entsorgung des Mobiliars (auf dem vorh. Möbeln und Ausstattungsgegenständen befindet sich ein Schimmelpilz) und einer grundhaften Instandsetzung der Wände. Im Anschluss an die vorgenannten Maßnahmen sollte zusätzlich noch eine intensive Grundreinigung durchgeführt werden.
Um die Realisierung der vorgenannten Arbeiten zeitnah durchzuführen, bedarf es der Auftragsvergabe an Fachfirmen deren Sachkunde bereits anhand von durchgeführten Arbeiten an kommunalen amtsangehörigen Objekten nachgewiesen wurde.
