Beschlussvorlage - GV Bolte/14/8284

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Bebauungsplan Nr. 11a_4 „Strandpromenade – Nord“ hat im April 2011 gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut ausgelegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m § 4 Abs. 2 BauGB hat erneut stattgefunden. Da die Planung eine längere Zeit ruhte, wurde die erneute Auslegung und Beteiligung im Juni/Juli 2013 wiederholt. Der Abwägungsbeschluss wurde zuvor gefasst. Der Satzungsbeschluss kann nun erfolgen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

  1. Auf Grundlage des § 10 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 11a_4 „Strandpromenade – Nord“ bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
  2. Die Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplans ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushalt eingestellt.

 

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Anlagen

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