Beschlussvorlage - GV Ziero/14/8572
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms M-V
hier: 1. Stufe der Beteiligung
Stellungnahme der Gemeinde
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Maria Schultz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Zierow
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Vorberatung
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09.07.2014
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03.09.2014
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Zierow
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Vorberatung
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28.08.2014
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Gestoppt
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Bauausschuss der Gemeinde Zierow
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Zierow
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Entscheidung
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17.09.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung beteiligt die Gemeinden an der Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes MV. Beteiligungszeitraum ist vom 7.4. bis zum 4.7.2014. Der Beteiligungszeitraum bis zum 30.09.2014 verlängert worden.
Der Entwurf des Landesraumentwicklungsprogrammes MV ist unter
auf den Internetseiten des Regierungsportals MV zu finden.
Allgemeine Hinweise zum LEP 2015:
Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen (bilaterale und transnationale Verflechtungen im Ostseeraum, Rückgang und Alterung der Bevölkerung, Entwicklung der Stadt-Umland-Räume) für die Entwicklung des Landes seit Inkrafttreten des Landesraumentwicklungspro-gramm 2005 bestehen neue Herausforderungen an die Landesraumplanung. Die heutigen Rahmenbedingungen sowie die geänderte rechtliche Grundlagen erfordern eine Fortschreibung des Programms.
Die Programmsätze des LEP 2015, die durch Landesverordnung zur Verbindlichkeit gebracht werden sind justiziabel.
Im LEP 2005 wurde für die Gemeinde Zierow gleichrangig Vorbehaltsgebiet Tourismus und Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft im Stadt-Umland-Raum von Wismar mit einem teilw. Vorbehaltsgebiet Trinkwasser ausgewiesen.
Diese Grundsätze der Raumordnung sind wiederum auch im Regionalen Raumentwick-lungsprogramm Westmecklenburg 2011 festgehalten und fortgeführt. Hier ist die Gemeinde Zierow als Tourismusschwerpunktraum mit regional bedeutsamem Radroutennetz ausgewiesen. Die Gemeinde hat ihre Planziele diesen Ausweisungen angepasst bzw. danach ausgerichtet. Planungen im Rahmen der Planungshoheit (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) sowie Maßnahmen (Investitionen in Infrastruktur usw.) sind danach ausgerichtet bzw. ausgerichtet worden.
Mit dem Entwurf des LEP 2015 ist es vorgesehen, Vorranggebiet Landwirtschaft im Stadt-Umland-Raum Wismar mit Vorranggebiet Trinkwasser innerhalb des Gemeindegebiets.
Vorranggebiet Landwirtschaft ist nur ein kleiner Teil des Landes MV aber vorrangig in Nord-westmecklenburg und gerade im Amt Klützer Winkel ausgewiesen. Die Ziele der Nachhaltigkeitspolitik des gesamten Landes MV werden ausschließlich im Bereich Nordwestmecklenburg und insbesondere im Bereich des Amtes Klützer Winkel – hier durch die Gemeinde Zierow getragen.
In den Vorranggebieten Landwirtschaft ist der Landwirtschaft Vorrang vor anderen raumbe-deutsamen Nutzungsansprüchen einzuräumen. Soweit raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen in den Vorranggebieten Landwirtschaft den Erhalt und die Entwicklung der landwirtschaftlichen Produktion beeinträchtigen, sind diese auszuschließen.
Für die Gemeinde Zierow heisst dies, das eine Umnutzung von landwirtschaftlich genutzter Fläche zukünftig ausgeschlossen ist, um der Landwirtschaft nicht weitere Flächen zu entziehen.
Ferner wird dahingehend ein Konflikt gesehen, dass in dem Stadt-Umland-Raum Wismar ein besonderes Kooperations- und Abstimmungsgebot hinsichtlich der Siedlungsentwicklung, Einzelhandelsentwicklung sowie der Sicherung und Gestaltung des Freiraumes besteht und in Konkurrenz mit den Zielen als Vorranggebiet Landwirtschaft steht.
Eine gleichberechtigte Entwicklung im Vergleich zum gesamten Stadt-Umland-Raum Wismar wird aufgrund der Ausweisung Vorranggebiet Landwirtschaft im Gemeindegebiet ausgeschlossen. Fairer Wettbewerb ist bei gleichen Standortfaktoren wird ausgeschlossen. Damit ist hier im Wettbewerbsverhalten eine starke Einschränkung für den Stadt-Umland-Raum gegeben. Dies ist aus Sicht der Gemeinde nicht gewünscht.
Es werden keine Angaben zu Windeignungsräumen gemacht.
Aufgrund der Planziele des LEP 2015 werden die Belange der Gemeinde Zierow hinsichtlich einer touristischen Weiterentwicklung und damit verbundene investive Maßnahmen maßgeblich beeinträchtigt. Die touristische Entwicklung und den Bestandsschutz für die Landwirtschaft müssen nebeneinander gewährleistet sein.
Eine Ausgewogenheit zwischen landwirtschaftlicher und naturschutzfachlicher und touristischer Entwicklung ist somit für den Bereich des Klützer Winkels und insbesondere für die Gemeinde Zierow nicht mehr gegeben.
Nach den Beratungen der Gemeinde zum Sachverhalt am 30.07.2014 wird der Beschlussvorschlag wie folgt geändert. Der Vermerk vom 30.07.2014 ist als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt folgende Stellungnahme zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes MV 2015 abzugeben:
- Die Gemeinde widerspricht der Festsetzung des Gemeindegebietes als Vorrangfläche für die Landwirtschaft, da dies nachhaltig die touristische Entwicklung und Infrastruktur der Gemeinde einschränken würde. Geplante, begonnene und zukünftig mögliche investive Maßnahmen zur Entwicklung und Verbesserung der touristischen Infrastruktur (Ausbau bzw.- Lückenschluss von Radwegenetzen, kulturelle Angebote) dürfen insbesondere unter dem Gesichtspunkt der bevorstehenden Zertifizierung Zierows als staatlich anerkannter Erholungsort nicht verhindert werden.
- Die Gemeinde widerspricht der Festsetzung des Gemeindegebietes als Vorrangfläche für die Landwirtschaft, da das Landesraumentwicklungsprogramm als Basis dienen soll, auf der die unterschiedlichen Förderstrategien und -programme ansetzen können. Förderstrategien, Zuweisungen, Fördertatbeständen oder Fördermittel-vergaben sind abhängig von den Ausweisungen des Landesraumentwicklungsprogramms und bei der Ausweisungen Vorrangfläche für die Landwirtschaft wird die touristische Entwicklung nachhaltig gehemmt. Der Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber anderen Küstengemeinden ist nicht gewahrt.
- – vollständig gestrichen –
- Der Hochwasserschutz für Zierow muss zwingend im LEP verankert werden und insbesondere der Schutz des gemeindlichen Infrastrukturvermögens einzubeziehen.
- Die Ausweisung eines SUR Wismar in einem Vorranggebiet Landwirtschaft ist wettbewerbsverzehrend. Der Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber anderen SUR - Bereichen ist nicht gewahrt.
- Die Ausweisung des Flächennutzungsplanes und der rechtskräftigen Bebauungsplänen und begonnene Bauleitplanungen der Gemeinde Zierow sind bei den Ausweisungen des LEP zu berücksichtigen bzw. dürfen nicht den bisherigen Planungen zuwiderlaufen. Hier entsteht ein Vertrauensschaden gegenüber den bisherigen Ausweisungen im LEP 2005 und im RREP WM 2011.
- Der Ausweisung eines Vorranggebietes Trinkwassersicherung wird ausdrücklich widersprochen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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140,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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177,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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980,4 kB
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4
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(wie Dokument)
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229,3 kB
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