Beschlussvorlage - GV Ziero/14/8741

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Jobcenter des Landkreises Nordwestmecklenburg fördert in sog. „Probebeschäftigungen“ zu 100% Lohn- und Lohnnebenkosten für ALG-II-Empfänger in Vollzeit für einen maximalen Zeitraum von bis zu 3 Monaten. Die ALG-II-Empfänger sind bei der Gemeinde Zierow befristet einzustellen. Es besteht keine Nachbeschäftigungsverpflichtung für die eingestellten ALG-II-Empfänger; es bestehen darüber hinaus keinerlei Beschränkungen in Bezug auf die zu erfüllenden Arbeitsaufgaben.

 

Das Förderinstrument „Probebeschäftigung“ läuft am 30. November 2014 aus. Um die maximale Laufzeit von 3 Monaten vollständig zu nutzen, müssten die Beschäftigungsverhältnisse mit Mitarbeitern spätestens am 1. September 2014 beginnen. Nach der Beschlussfassung kann das Beantragungsverfahren für die Fördermaßnahme „Probebeschäftigungen“ beginnen, um dann zum 1. September 2014 die Einstellungen vornehmen zu können.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt, einen Mitarbeiter im Zeitraum vom 1. September 2014 bis einschließlich 30. November 2014 in Vollzeit und Entgelt nach der Entgeltgruppe 3 TVöD als „Probebeschäftigungen“ einzustellen, sofern das Jobcenter des Landkreises Nordwestmecklenburg vollständig sämtliche Lohn- und Lohnnebenkosten für das Beschäftigungsverhältnis übernimmt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

-          100%ige Lohnkostenerstattung

-          Aufwand in der Betreuung/Anleitung der Mitarbeiter; Bereitstellung von Arbeitsschutzbekleidung und Sachkostenbenutzung

 

 

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