Dringlichkeitsentscheidung - GV Bolte/14/8733

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Jobcenter des Landkreises Nordwestmecklenburg fördert in sog. „Probebeschäftigungen“ zu 100% Lohn- und Lohnnebenkosten für ALG-II-Empfänger in Vollzeit für einen maximalen Zeitraum von bis zu 3 Monaten. Es besteht keine Nachbeschäftigungsverpflichtung für die eingestellten ALG-II-Empfänger; es bestehen darüber hinaus keinerlei Beschränkungen in Bezug auf die zu erfüllenden Arbeitsaufgaben. Das Förderinstrument „Probebeschäftigung“ läuft am 30. November 2014 aus. Um die maximale Laufzeit von 3 Monaten vollständig zu nutzen, müssten die Beschäftigungsverhältnisse mit Mitarbeitern spätestens am 1. September 2014 beginnen.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Die Auskunft über dieses neue Förderinstrument hat die Verwaltung heute erhalten; damit die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen diese Möglichkeit für die Kurverwaltung bzw. nachgeordnet den Bauhof nutzen kann, ist eine Beschlussfassung über die Einstellung von zwei Mitarbeitern noch am 7. August 2014 notwendig. Nach der Beschlussfassung kann das Beantragungsverfahren für die Fördermaßnahme „Probebeschäftigungen“ beginnen, um dann zum 1. September 2014 die Einstellungen vornehmen zu können.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt,

  1. die Angelegenheit Beschluss zur Einstellung von 2 Mitarbeitern im Rahmen einer "Probebeschäftigung"' wegen Eilbedürftigkeit einer Beschlussfassung gemäß § 22 Abs. 2 Satz 3 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern an sich zu ziehen und
  2. zwei Mitarbeiter für den Zeitraum vom 1. September 2014 bis einschließlich 30. November 2014 in Vollzeit und Entgelt nach Entgeltgruppe 3 TVöD als „Probebeschäftigung“ im Eigenbetrieb „Kurverwaltung“ (nachgeordnet Bauhof) einzustellen, sofern das Jobcenter des Landkreises Nordwestmecklenburg vollständig sämtliche Lohn- und Lohnnebenkosten für die Beschäftigungsverhältnisse übernimmt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

-          100%ige Lohnkostenerstattung

-          Aufwand in der Betreuung/Anleitung der Mitarbeiter; Bereitstellung von Arbeitsschutzbekleidung und Sachkostenbenutzung

 

 

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