Beschlussvorlage - SV Klütz/14/8477

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Jede Gemeinde hat gemäß § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern eine Hauptsatzung zu beschließen.

Es empfiehlt sich vorliegend, eine Neufassung der Hauptsatzung zu beschließen:

  • um Einerseits neue kommunalverfassungsrechtliche Regelungen und gewollte Änderungen (beispielsweise Ausschussgründungen und -besetzungen) mit berücksichtigen zu können und
  • um Andererseits eine bessere Lesbarkeit und Verständlichkeit herzustellen, da andernfalls weiterhin die Ursprungshauptsatzung vom 14. August 2009 unter Berücksichtigung von mittlerweile 4 Satzungsänderungen gelten würde.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die anliegende Hauptsatzung der Stadt Klütz.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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