Beschlussvorlage - SV Klütz/14/8726

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz hat in ihrer Sitzung am 19. Mai 2014 die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 34 der Stadt Klütz „Parkplatz Schloss Bothmer“ für den Bereich zwischen Schloßstraße und Landesstraße L 03 beschlossen und den Vorentwurf des Bebauungsplanes gebilligt.

Zwischenzeitlich wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden an der Planung beteiligt.

Seitens der Öffentlichkeit wurden weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht. Die sonstigen

eingegangenen Stellungnahmen wurden durch die beauftragten Planungsbüros, ausgewertet. Die Stellungnahmen und die hierzu vorgeschlagenen Abwägungsvorschläge können der Anlage

entnommen werden.

Der Anlage ist zu entnehmen, dass abgesehen von zahlreichen allgemeinen Hinweisen und einigen konkreten Anregungen vom Grundsatz keine Bedenken gegen die Planung vorgebracht wurden.

Unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen und der inzwischen vorliegenden

Vorentwurfsplanung für den Parkplatzausbau durch das Ingenieurbüro Möller wurde der

Bebauungsplan in Teilbereichen überarbeitet und konkretisiert. Der jetzt vorliegende Entwurf wird in der Sitzung des Bauausschusses von dem Planungsbüro vorgestellt.

Sofern den vorbereiteten Abwägungsvorschlägen gefolgt und der vorliegenden Planung zugestimmt  wird, ist der Bebauungsplan einschließlich Begründung auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB an der Planung zu beteiligen und über die Auslegung zu benachrichtigen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

1.    Die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden geprüft. Den Abwägungsvorschlägen in der Anlage wird gefolgt.

2.    Der vorgestellte Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 34, bestehend aus der Planzeichnung - Teil A und dem Text - Teil B mit der dazugehörigen Begründung wird gebilligt.

3.    Die Verwaltung wird nach Beschluss durch die Stadtvertretung beauftragt, den Entwurf des

Bebauungsplanes und die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für einen Monat öffentlich

auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB an der Planung zu beteiligen und über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Planungskosten werden vollständig vom Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg

Vorpommern, Geschäftsbereich Schwerin übernommen.

Der Stadt Klütz entstehen diesbezüglich keine Kosten.

 

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Anlagen

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