Beschlussvorlage - SV Klütz/14/8554

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Hohenkirchen beabsichtigt die Verbesserung der Möglichkeiten für das Ferienwohnen, die Beherbergungsmöglichkeiten und der Wohnstruktur im Bereich der Wohlenberger Wiek.

Innerhalb der Ortslage Wohlenhagen sollen Flächen für eine Bebauung mit Wohngebäuden sowie mit Ferienhäusern, zur Beherbergung und für nicht störendes Gewerbe planungsrechtlich vorbereitet werden.

Die ergänzende straßenbegleitende Wohnbebauung soll sich in die vorhandene Straßendorfstruktur einfügen. Eine Ergänzung der bereits vorhandenen Bebauung ist Planungsziel. Dabei ist zu sichern, dass nur straßenbegleitende Bebauung erfolgt. Eine Erschließung der Wohngrundstücke und der Ferienwohngrundstücke soll jeweils von der öffentlichen oder privaten Straße möglich sein. Eine Stichstraße zur Erschließung von hinteren Grundstücksteilen, auch über Geh-, Fahr- und Leitungsrechte, soll nicht vorgesehen werden. Eine straßenbegleitende Bebauung wäre nach vorliegender „Satzung über die Festlegung und

Abrundung eines Teils des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Wohlenhagen“, hier ohne Betrachtung der Art der Nutzung, denkbar.

Zur Sicherung der Umsetzung der Planungsziele für die Errichtung von Gebäuden für Wohn- und Feriennutzung ergibt sich das Erfordernis zur Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz wird um Stellungnahme gebeten.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt zur Satzung der Gemeinde Hohenkirchen über den Bebauungsplan Nr. 13 für einen Teilbereich der Ortslage Wohlenhagen in Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 6 weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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