Beschlussvorlage - SV Klütz/14/8473

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Anlass für die Aufstellung der Bebauungsplanänderung ist die geplante Errichtung eines Einfamilienhauses in Redewische Süd sowie die Neuordnung von Grünflächen. Der geplante Bau des Einfamilienhauses liegt begründet in der derzeitigen Situation im Gutshaus Redewisch. Die Nutzung als Hotel und Restaurant lässt für den Eigentümer und seine Familie nur beschränkt Räumlichkeiten zum Wohnen im Gasthaus zu. Eine familiäre Veränderung hat nun dazu geführt, dass der beengte Raum nicht mehr ausreicht und die Wohnverhältnisse unzumutbar sind. Auf Dauer wird ein konfliktfreies Nebeneinander von Betrieb und Privatleben in diesen Verhältnissen nicht möglich sein.

Mit der vorliegenden Planung wird das Ziel verfolgt, südwestlich des Hotels eine Fläche als Allgemeines Wohngebiet festzusetzen, um die Bebauung mit einem Einfamilienhaus vorzubereiten und die angespannte Situation im Gasthaus zu entschärfen.

Ebenfalls planungsrechtlich ermöglicht werden soll die private Nutzung des rückwertigen Grundstücks Dorfstraße Nr. 50 als Parkanlage mit Teich und Gartenpavillon. Die ursprünglich vorgesehene Kompensationsmaßnahme an dieser Stelle soll anderweitig sowohl im Plangebiet als auch an anderer Stelle im Gemeindegebiet erfolgen.

Die Stadt Klütz wird um Stellungnahme gebeten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Gutshaus Redewisch“ der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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