Beschlussvorlage - GV Hokir/14/8740

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen wurde eine neue Hauptsatzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss wurde durch die Verwaltung zur Anzeige bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg (uRAB) gebracht. Nunmehr ging die Stellungnahme der uRAB ein

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die anliegende Hauptsatzung der Gemeinde Hohenkirchen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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