Beschlussvorlage - GV Damsh/14/8715
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss zur Schulentwicklungsplanung und zum Schuleinzugsbereich der Gemeinde Damshagen für den Planungszeitraum vom Beginn des Schuljahres 2015/2016 bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB I Zentrale Dienste / Finanzen
- Bearbeiter:
- Sabrina Seemann
- Verfasser/Antragsteller:
- Sabrina Seemann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss der Gemeinde Damshagen
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Vorberatung
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19.08.2014
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Erledigt
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Gemeindevertretung Damshagen
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Entscheidung
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21.08.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Derzeit wird die Schulentwicklungsplanung (SEP) für den Planungszeitraum vom Beginn des Schuljahres 2015/2016 bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 durch den Landkreis Nordwestmecklenburg vorbereitet. In diesem Zusammenhang wurden die Schulträger zur Einreichung von zahlreichen Daten (Geburtenliste, Anzahl vorhandener Wohnbebauung im Schuleinzugsbereich usw.) sowie zur Abgabe einer umfangreichen Stellungnahme und Beschlussfassung aufgefordert. Nach Auswertung dieser Angaben wird mit der Aufstellung der SEP entschieden, welche Schulstandorte im Landkreis Nordwestmecklenburg weiterhin Bestand haben.
Im Schuljahr 2014/2015 sieht die Schulsituation der Gemeinde Damshagen wie folgt aus:
Die Gemeinde Damshagen ist Träger der Grundschule Damshagen. Grundschulklassen sind 1-zügig in den Klassenstufen 2 - 4 vorhanden, die Klassenstufe 1 konnte in diesem Jahr leider nicht gebildet werden. Es werden insgesamt 17 Schüler beschult. Die Beschulung der Schüler der Grundschule Damshagen findet derzeit durch die Auslagerung der Grundschule Damshagen an die Grundschule Ostseebad Boltenhagen, in der Grundschule Ostseebad Boltenhagen statt.
Laut derzeit gültiger Schuleinzugsbereichssatzung des Landkreises Nordwestmecklenburg hat der Grundschulbereich nachfolgenden Einzugsbereich: Gemeinde Damshagen, Gemeinde Warnow und Gemeinde Roggenstorf.
Die Regionalschüler der Gemeinde Damshagen werden an der Regionalen Schule Klütz beschult.
Aufgrund der derzeitigen Situation der Grundschule Damshagen und für die Fortschreibung der SEP ist die Gemeinde Damshagen aufgefordert, Aussagen hinsichtlich der Schuleinzugsbereiche zu treffen.
Aktueller Sachstand vom 7. August 2014:
Der zeitweilige Ausschuss „Schule“ der Gemeinde Damshagen hat sich in seiner Sitzung am 6. August 2014 mit dem Thema Schulentwicklungsplanung befasst.
Es wurde der Antrag gestellt, dass anhand der vorliegenden Schülerzahlen für die Schuljahre 2015/2016 und 2016/2017 in Verbindung mit dem § 45a Abs. 2 Schulgesetz, der zeitweilige Ausschuss „Schule“ empfiehlt, ab dem Schuljahr 2015 den Schulstandort Damshagen aufzuheben. Der Antrag wurde mit 2 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung abgelehnt.
Der zeitweilige Ausschuss „Schule“ hat jedoch keine Empfehlung dahingehend ausgesprochen, wie der Schuleinzugsbereich, sollte der Schulstandort Damshagen aufgehoben werden, für die Grundschüler der Gemeinde Damshagen festgelegt werden soll.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen muss somit eine Entscheidung dahingehend treffen, welcher Schuleinzugsbereich für die Grundschule der Gemeinde Damshagen festzulegen ist.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt hinsichtlich der Schulentwicklungsplanung für den Planungszeitraum vom Beginn des Schuljahres 2015/2016 bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 nachfolgende Stellungnahme an den Landkreis Nordwestmecklenburg:
Als Schuleinzugsbereich für die Grundschule Damshagen wird …………… festgelegt.
Der Schuleinzugsbereich der Gemeinde Damshagen für den Regionalschulbereich soll für die Regionale Schule Klütz festgeschrieben werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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8,6 kB
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