Beschlussvorlage - GV Hokir/14/8700

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In der konstituierenden Sitzung des Finanzausschusses vom 22. Juli 2014 und in der konstituierenden Sitzung des Bauausschusses vom 24. Juli 2014 wurde über die Verkehrssituation im Kreuzungsbereich zwischen Hohenkirchen und Gramkow diskutiert. Der Knotenpunkt der Landestraße L 01 und der Kreisstraße K 44 entwickelt sich immer mehr zum Unfallschwerpunkt.

Durch die Verwaltung wurde bei der Polizeiinspektion Wismar eine Unfallstatistik für diesen Bereich angefordert, diese liegt der Beschlussvorlage bei. Der zuständige Polizeihauptkommissar Herr Herrmann teilte der Verwaltung mit, dass nur noch ein Unfall mit einem Leichtverletzten fehlen würde, um offiziell als Unfallschwerpunkt geführt zu werden.

 

Am 04. August 2014 hat die Verwaltung bereits auf Wunsch des Finanzausschusses bei der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg einen Antrag auf Durchführung einer Verkehrszählung gestellt. Die Verkehrszählung soll noch innerhalb der Saison durchgeführt werden.

 

Die Zuständigkeit zum Bau eines Kreisverkehres an diesem Knotenpunkt obliegt als Baulastträger dem Straßenbauamt sowie dem Landkreis Nordwestmecklenburg.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, einen Antrag auf Errichtung eines Kreisverkehrs im Knotenpunkt der Landestraße L 01 und der Kreisstraße K 44 sowohl beim Straßenbauamt als auch beim Landkreis zu stellen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

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Anlagen

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