Beschlussvorlage - GV Damsh/14/8530
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 30 der Stadt Klütz für einen Teilbereich rückwärtig der "Boltenhagener Straße" in Klütz
Hier: Stellungnahme als Nachbargemeinde
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Carola Mertins
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Damshagen
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Vorberatung
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23.07.2014
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Erledigt
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Gemeindevertretung Damshagen
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Entscheidung
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21.08.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Plangebiet befindet sich in der Ortslage Klütz und umfasst einen Teilbereich östlich der Boltenhagener Straße rückwärtig der bebauten Grundstücke an der Ecke Boltenhagener Straße/ Wismarsche Straße.
Mit dem vorliegenden Bebauungsplan wird das Ziel verfolgt, eine Wohnbebauung in der zweiten Reihe zuzulassen. Es besteht das Ziel, eine Nachverdichtung auf dem vorhandenen, bebauten Grundstücksteil zu ermöglichen. Die hieran anschließende vorhandene Grünfläche
ist zu berücksichtigen und soll künftig als Gartenland genutzt werden.
Die Wohnnutzung soll - wie in der näheren Umgebung des Plangebietes vorhanden - gestärkt werden.
Da die Bebauung innerhalb des Quartiers und nicht straßenbegleitend errichtet werden soll, sollen maximal zwei Vollgeschosse zuzüglich Dachgeschoss oder zuzüglich Staffelgeschoss zulässig sein können.
Gestalterisch sind auf Grund der Lage innerhalb des Quartiers sowohl traditionelle Bauformen mit steil geneigtem Dach als auch das Staffelgeschoss zulässig.
Die Gemeinde Damshagen wird um Stellungnahme gebeten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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349,7 kB
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