Beschlussvorlage - SV Klütz/14/8655

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Sofern die Stadtvertretung der Stadt Klütz den Grundsatzbeschluss zur Einwerbung von Fördermitteln für die Sanierung oder den Neubau des Sportlerheimes durch den Sportverein Klütz beschlossen hat, ist es notwendig über den Kreissportbund (bis zum 31.08.2014) an den Landessportbund (LSB) einen Fördermittelantrag zu stellen.

Sollte die Fördermittel über die Stadt Klütz eingeworben werden, erfolgt die Antragsstellung direkt beim Innenministerium. Ein entsprechender Informationsantrag ist bis zum 31.10.2014 zu stellen.

Die beauftragte Architektin S. Thrun hat diesbezüglich 3 Kostenvarianten erarbeitet, diese werden in der Sitzung des Bauausschusses näher erläutert.

In der Anlage befinden sich mögliche Fördervarianten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Variante ….

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Beantragung der Fördermittel über ….

Darüber hinaus beschließt die Stadtvertretung der Stadt Klütz einer Weiterführung der Maßnahme nach Zusage von Fördermitteln, das Ingenieurbüro S. Thrun mit den Leitungsphasen 3-9 zu beauftragen

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten in Abhängigkeit der Varianten

 

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Anlagen

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