Beschlussvorlage - GV Hokir/14/8653

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit dem Ersuchen zum gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 BauGB vom 02.07.2014 sind Bauvorlagen als Bauvoranfrage für den Neubau eines eingeschossigen Ferienhauses (2 Ferienwohnungen) in Hohen Wieschendorf, Zur Huk (im Geltungsbereich des B-Plan Nr. 6)  eingereicht worden.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 6 der ehemaligen Gemeinde Gramkow. Die Rechtskraft des Bebauungsplanes ist strittig, da die Ausfertigung des Bebauungsplanes nicht korrekt erfolgte.

 

Die Erschließung ist nicht gesichert.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Bauvoranfrage Neubau eines eingeschossigen Ferienhauses (2 Ferienwohnungen) unter AZ 41934-14-08 vom 02.07.2014 zu versagen.

Die Ersuchen nach § 145 BauGB und nach § 173 BauGB entfallen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

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Anlagen

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