Beschlussvorlage - GV Hokir/14/8651

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit dem Ersuchen zum gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 BauGB vom 13.06.2014 sind Bauvorlagen als Bauvoranfrage für den Neubau von 4 Einfamilienhäusern (Dauerwohnen)in Niendorf, Strandstraße 11, 13  eingereicht worden.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Niendorf.

Das Vorhaben wird planungsrechtlich nach § 34 BauGB beurteilt bzw. gemäß der Regelungen der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Niendorf.

§ 34 BauGB: Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Die Erschließung ist gesichert.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Bauvoranfrage Neubau von 4 Einfamilienhäusern (Dauerwohnen) unter AZ 41738-14-08 vom 13.06.2014 herzustellen.

Die Ersuchen nach § 145 BauGB und nach § 173 BauGB entfallen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

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Anlagen

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