Beschlussvorlage - GV Hokir/14/8317

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch die Gemeindevertretung wurden am 04.09.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 beschlossen sowie der Entwurf gebilligt.

Das Ziel des Bebauungsplanes besteht in der städtebaulichen Abrundung der vorhandenen Wohnbebauung im Bereich des Birken- und Butscherweges mit der Anlage von großzügigen Gartenflächen auf den rückwärtigen Grundstücksflächen. Dazu sind entlang der vorhandenen Verkehrsflächen Allgemeine Wohngebiete nach § 4 BauNVO sowie private Grünflächen festgesetzt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt gemäß den Maßgaben des § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung.

 

Die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden wurden im September/ Oktober 2013 durchgeführt.

 

Die abgegebenen Stellungnahmen wurden geprüft und in die Abwägung eingestellt. Von Seiten der Öffentlichkeit sowie von den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden keine Stellungnahmen abgegeben, die zu einer wesentlichen Änderung der Planungskonzeption geführt haben.

Die Hinweise zum Biotop- und Baumschutz sowie zur Trinkwasserschutzzone wurden in den Planunterlagen berücksichtigt. Die verkehrliche Erschließung ist über den vorhandenen Birkenweg und über den Butscherweg, der künftig öffentlich gewidmet und durchgängig befahrbar sein wird, gesichert.

Die Belange der geordneten Ver- und Entsorgung, Ableitung des Oberflächenwassers sowie Sicherung des Löschwassers, wurden für den Bereich des Plangebietes geprüft und geregelt. Die gesicherte Löschwasserversorgung wurde vom Ordnungsamt des Amtes Klützer Winkel bestätigt. Grundsätzliche Abstimmungen zur Löschwasserversorgung sind mit dem Zweckverband Wismar zu führen.

 

Der Bebauungsplan ist mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar.

 

Nunmehr kann von der Gemeindevertretung der Abwägungs- und Satzungsbeschluss gefasst werden.

 

 

Für das Plangebiet sind im wirksamen Flächennutzungsplan Dorfgebiete dargestellt. Zur Beachtung des Entwicklungsgebotes zwischen vorbereitender und verbindlicher Bauleitplanung wird die Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenkirchen erforderlich. Dies ist nach den Bestimmungen des § 13a BauGB ohne Änderungsverfahren möglich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

 

1.              Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der berührten Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:          siehe Anlage

              Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

2.              Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

3.              Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 21 in der vorliegenden Fassung als Satzung.

4.              Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 21 wird gebilligt.

5.              Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 21 ortsüblich bekannt zu machen.

6.              Der Bürgermeister wird beauftragt, die Berichtigung des Flächennutzungsplanes vorzunehmen und ortsüblich bekannt zu machen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Werden vom Antragsteller getragen.

 

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Anlagen

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