Beschlussvorlage - SV Klütz/14/8617

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der konstituierenden Sitzung der Stadtvertretung wurde der Bauausschuss neu zusammengesetzt.

 

Nach § 36 Abs. 4 Satz 2 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) ist in der ersten konstituierenden Ausschusssitzung eine Ausschussvorsitzende / ein Ausschussvorsitzender zu wählen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz wählt Frau / Herrn ______________________ zur Ausschussvorsitzenden / zum Ausschussvorsitzenden des Bauausschusses der Stadt Klütz.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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