Beschlussvorlage - SV Klütz/14/8650

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach § 36 Abs. 4 Satz 2 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) ist in der konstituierenden Ausschusssitzung eine zweite Stellvertreterin / ein zweiter Stellvertreter für den Ausschussvorsitzenden zu wählen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Kulturausschuss der Stadt Klütz wählt Frau / Herrn _____________________ zur / zum zweiten stellvertretenden Ausschussvorsitzenden des Sozial- und Kulturausschusses der Stadt Klütz.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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