Beschlussvorlage - GV Damsh/14/8530

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Plangebiet befindet sich in der Ortslage Klütz und umfasst einen Teilbereich östlich der Boltenhagener Straße rückwärtig der bebauten Grundstücke an der Ecke Boltenhagener Straße/ Wismarsche Straße.

Mit dem vorliegenden Bebauungsplan wird das Ziel verfolgt, eine Wohnbebauung in der zweiten Reihe zuzulassen. Es besteht das Ziel, eine Nachverdichtung auf dem vorhandenen, bebauten Grundstücksteil zu ermöglichen. Die hieran anschließende vorhandene Grünfläche

ist zu berücksichtigen und soll künftig als Gartenland genutzt werden.

Die Wohnnutzung soll - wie in der näheren Umgebung des Plangebietes vorhanden - gestärkt werden.

Da die Bebauung innerhalb des Quartiers und nicht straßenbegleitend errichtet werden soll, sollen maximal zwei Vollgeschosse zuzüglich Dachgeschoss oder zuzüglich Staffelgeschoss zulässig sein können.

Gestalterisch sind auf Grund der Lage innerhalb des Quartiers sowohl traditionelle Bauformen mit steil geneigtem Dach als auch das Staffelgeschoss zulässig.

Die Gemeinde Damshagen wird um Stellungnahme gebeten.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt, zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 30 der Stadt Klütz für einen Teilbereich rückwärtig der „Boltenhagener Straße“ in Klütz, weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine – werden vom Investor getragen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...