Beschlussvorlage - GV Bolte/14/8643

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In jeder Gemeinde ist ein Rechnungsprüfungsausschuss zu bilden, vgl. § 36 Abs. 2 Satz 5 KV M-V. Nach § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen setzt sich der Rechnungsprüfungsausschuss aus 5 Ausschussmitgliedern zusammen, davon mindestens 3 Gemeindevertreter und maximal 2 sachkundige Einwohner.

Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach Haré-Niemeyer. Jedoch ist auch eine gemeinsame Vorschlagsliste nach § 32 KV M-V möglich, über die die Gemeindevertretung mit der Mehrheit aller beschließen könnte.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wählt folgende Mitglieder in den Rechnungsprüfungsausschuss:

 

Gemeindevertreter                                                                      sachkundige Einwohner

Herr/Frau ……………………………….                    Herr/Frau ……………………………….

Herr/Frau ……………………………….                    Herr/Frau ……………………………….

Herr/Frau ……………………………….                   

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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