Beschlussvorlage - GV Bolte/14/8636

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist ein Finanzausschuss zu bilden, der aus mindestens 7 Ausschussmitglieder besteht, davon mindestens 4 Gemeindevertreter und maximal 3 sachkundige Einwohner.

Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach Haré-Niemeyer. Jedoch ist auch eine gemeinsame Vorschlagsliste nach § 32 KV M-V möglich, über die die Gemeindevertretung mit der Mehrheit aller beschließen könnte.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wählt folgende Mitglieder in den Finanzausschuss:

 

Gemeindevertreter                                                                      sachkundige Einwohner

Herr/Frau ……………………………….                            Herr/Frau ……………………………….

Herr/Frau ……………………………….                            Herr/Frau ……………………………….

Herr/Frau ……………………………….                            Herr/Frau ……………………………….

Herr/Frau ……………………………….

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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