Beschlussvorlage - GV Bolte/14/8634

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird ein Hauptausschuss gebildet. Dem Hauptausschuss gehören neben dem Bürgermeister 7 Gemeindevertreter an. Nach § 6 Abs. 1 Satz 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird für jedes Mitglied des Hauptausschusses ein Stellvertreter gewählt, der im Verhinderungsfall das Ausschussmitglied vertritt.

 

Die Besetzung des Hauptausschusses erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Haré-Niemeyer-Verfahren. Der Bürgermeister hat bei der Besetzung des Hauptausschusses seine Stimme offen abzugeben. Sein Mandat ist auf den Wahlvorschlag anzurechnen, für den er gestimmt hat.

Jedoch ist auch eine gemeinsame Vorschlagsliste nach § 32 KV M-V möglich, über die die Gemeindevertretung mit der Mehrheit aller beschließen könnte.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wählt als Mitglieder in den Hauptausschuss:

 

Gemeindevertreter                                                                      Personenabhängiger Vertreter                

Herr/Frau …………………………………..                            Herr/Frau …………………………………..

Herr/Frau …………………………………..                            Herr/Frau …………………………………..

Herr/Frau …………………………………..                            Herr/Frau …………………………………..

Herr/Frau …………………………………..                            Herr/Frau …………………………………..

Herr/Frau …………………………………..                            Herr/Frau …………………………………..

Herr/Frau …………………………………..                            Herr/Frau …………………………………..

Herr/Frau …………………………………..                            Herr/Frau …………………………………..

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Loading...